Veranstaltungsanfrage

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    Allgemeine Angaben

    Beschreibung der Veranstaltung


    Bei öffentlichen Veranstaltungen muss der:die Veranstalter:in beim Magistrat der Stadt Linz / Bezirksverwaltungsamt, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht (Telefonnummer 0732/ /7070-0 ) eine Veranstaltungsbewilligung einholen (Achtung: Spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung). Der:die Veranstalter:in stimmt zu, dass die vom Bezirksverwaltungsamt ausgestellte Veranstaltungsgenehmigung direkt an die TFL übersendet wird.

    Bitte um eine ausführliche Beschreibung des Veranstaltungsinhaltes oder des Konzepts.



    (Licht, Ton, Bühne, Bestuhlung, etc…)
    Die Tabakfabrik Linz bietet eine Grundausstattung an Technikbedarf an. Bei darüber hinaus gehenden Anfragen können wir gerne den Kontakt zu verschiedenen Techniknetzwerkpartner:innen herstellen.

    Hinweise

    Dem:der Veranstalter:in ist hiermit bekannt, dass die TFL keine Veranstaltungsstättenbewilligung hat, sondern für jede Veranstaltung für die jeweiligen Flächen eine Veranstaltungsgenehmigung beim Magistrat Linz eingeholt werden muss. Weiters hat der:die Veranstalter:in dafür Sorge zu tragen, dass an Türen, Mauern, etc. der TFL keine Plakate angebracht werden, da es sich um denkmalgeschützte Bauten handelt.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen:

    Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tabakfabrik Linz. Diese findest du hier zum Download.

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