Veranstaltungsanfrage

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    Allgemeine Angaben

    Beschreibung der Veranstaltung


    Bei öffentlichen Veranstaltungen muss der Veranstalter beim Magistrat der Stadt Linz / Bezirksverwaltungsamt, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht (Telefonnummer 0732/ /7070-0 ) eine Veranstaltungsbewilligung einholen (Achtung: Spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung). Der / die VeranstalterIn stimmt zu, dass die vom Bezirksverwaltungsamt ausgestellte Veranstaltungsgenehmigung direkt an die TFL übersendet wird.

    Bitte um eine ausführliche Beschreibung des Veranstaltungsinhaltes oder ihres Konzeptes.



    (Licht, Ton, Bühne, Bestuhlung, etc…)
    Die Tabakfabrik Linz bietet eine Grundausstattung an Technikbedarf an. Bei darüber hinaus gehenden Anfragen können wir gerne den Kontakt zu verschiedenen TechniknetzwerkpartnerInnen herstellen.

    Hinweise

    Dem/Der Veranstaltern ist hiermit bekannt, dass die TFL keine Veranstaltungsstättenbewilligung hat, sondern für jede Veranstaltung für die jeweiligen Flächen eine Veranstaltungsgenehmigung beim Magistrat Linz eingeholt werden muss. Weiters hat der/die VeranstalterIn dafür Sorge zu tragen, dass an Türen, Mauern, etc. der TFL keine Plakate angebracht werden, da es sich um denkmalgeschützte Bauten handelt.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen:

    Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tabakfabrik Linz. Diese finden Sie hier zum Download.

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